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Allgemeine Garantiebedingungen

Garantiefall- und Leistungen

Wie lang ist der normale Garantiezeitraum?

Wir geben drei Jahre Garantie auf unsere Produkte. 

Welche Leistungen erbringt der Garantiegeber?

2.1 Die Garantieverlängerung gilt für das im Kaufbeleg aufgeführte Gerät (inkl. der im Lieferumfang bereits enthaltenen Originalzubehörartikel).

2.2 Reparaturkosten

Der Garantiegeber leistet im Garantiefall Ersatz für notwendige Reparaturkosten des betroffenen Gerätes von

  • Materialfehlern
  • Konstruktionsfehlern
  • Produktionsfehlern

Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für Ersatzteile, Arbeitslohn und Fahrtkosten des Technikers.

Die Reparatur- bzw. Austauscharbeiten werden durch den Garantiegeber beauftragte Techniker (oder durch Techniker des Herstellers) durchgeführt.

2.3 Ersatzgerät

Kann ein ersatzpflichtiger Schaden nicht innerhalb einer Frist von in der Regel 15 Werktagen wirtschaftlich behoben werden und liegt eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Geräts vor, so erhält der Garantienehmer statt des Reparaturkostenersatzes ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.

2.4 Es besteht kein Garantieschutz für:

  • Schäden, die nicht die Funktion des versicherten Geräts oder des Zubehörs beeinträchtigen, insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung oder dem Rahmen,
  • Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller bestehen,
  • Schäden, die infolge betriebsbedingter Abnutzung entstehen, wie insbesondere Schäden an Rollen, Riemen,
  • Kugellager, Seilen, Umlenkrollen, Pedalen, Polster, Sattel, Griffflächen, Bremsen, Federn, Laufdecks,
  • Laufmatten, Ketten, Leder- und Filzbremsen und Batterien,
  • Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, entstanden sind, ausgenommen ein Teileaustausch
  • wurde auf und nach nachträglichen Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung Anweisung eines Technikers selbst durchgeführt,
  • Schäden oder Störungen, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können (z.B. Verschmutzung),
  • Schäden, die nicht unmittelbar am Gerät entstehen (Folgeschäden),
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler,
  • Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern,
  • Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original-Lieferumfang enthaltener Hardware,
  • Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch äußere Einwirkungen entstehen (z.B. Diebstahl, Feuchtigkeit, Feuer, Wasser, Sturz- oder Fallschäden sowie Bedienfehler),
  • die Kosten von Leihgeräten.

2.5 Der Garantienehmer muss zum Zeitpunkt des Kaufes der Garantieverlängerung seinen Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein oder der Schweiz haben.

Leistungen aus dieser Garantieverlängerung können nur in den genannten Ländern geltend gemacht und erbracht werden.

Was ist bei und nach Eintritt des Garantiefalls zu beachten, welche vertraglichen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) bestehen und welche Folgen hat die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten?

Damit der Garantiegeber die Leistungsvoraussetzungen prüfen kann, bestehen bei und nach einem Garantiefall folgende Obliegenheiten:

3.1 Der Garantiefall ist dem Garantiegeber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden telefonisch oder schriftlich und unter Angabe der Rechnungs- und Seriennummer des Geräts anzuzeigen.

3.2 Nach Eintritt des Garantiefalls muss der Garantienehmer den Schaden so gering wie möglich halten.

3.3 Veräußert der Garantienehmer das Gerät, ist der Garantiegeber darüber zu unterrichten. Der Garantieschutz für das Gerät endet am Tag der Veräußerung. Der Erwerber kann jedoch innerhalb von einem Monat nach Gerätekauf beim Garantiegeber beantragen, die Garantieverlängerung auf ihn zu überschreiben. Wird eine dieser bestehenden Obliegenheiten verletzt, können sich erhebliche rechtliche Nachteile ergeben. Dabei gilt:

Erfolgt eine vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten, geht der Leistungsanspruch verloren.

Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Garantiegeber berechtigt, die Leistungen in einem entsprechend der Schwere des Verschuldens angemessenem Verhältnis zu kürzen. Sofern durch den Garantienehmer bewiesen wurde, dass die Obliegenheitsverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt der Leistungsanspruch bestehen.

Bei arglistiger Verletzung einer Obliegenheit geht der Leistungsanspruch ebenfalls verloren.

An wen und wann erbringt der Garantiegeber die Leistungen?

4.1 Der Garantienehmer kann im Schadenfall seine nach diesen Bedingungen bestehenden Rechte unmittelbar und im eigenen Namen gegenüber dem Garantiegeber geltend machen.

4.2 Der Garantiefall ist schnellstmöglich durch den Garantiegeber zu prüfen und die Leistungen sind innerhalb von ca. 15 Arbeitstagen nach Mitteilung des Schadenfalls durch den Garantiegeber zu erbringen.

Schutz und Zahlung

Wann beginnt der Garantieschutz?

Der Garantieschutz besteht, sobald die Garantieverlängerung vom Garantienehmer gekauft wurde. Frühestens jedoch nach Ablauf der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung.

Was hat der Garantienehmer bei der Rechnungszahlung zu beachten?

6.1. Die Rechnungszahlung ist zusammen mit dem Gerätekauf durch die beim Kauf ausgewählte Zahlungsweise zu leisten.

6.2. Der in Rechnung gestellte Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6.3 Ist der Betrag bei Eintritt eines Garantiefalls noch nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung.

Eine Leistungspflicht besteht jedoch, wenn dem Garantiegeber nachgewiesen wird, dass der Garantienehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Wann endet die Garantie?

7.1 Die Garantieverlängerung endet nach Ablauf der beim Kauf ausgewählten Laufzeit. In der Regel sind dies 3 Jahre.

7.2 Die Garantieverlängerung kann 14 Tage nach Kauf vom Garantienehmer schriftlich per E-Mail, Fax oder per Post widerrufen werden. Es kann auch das Widerrufsformular, welches auf der Webseite des Garantiegebers zur Verfügung steht, für den Widerruf genutzt werden. Die Adressdaten des Garantiegebers sind der ersten Seite dieses Formulars zu entnehmen.

Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs (Poststempel).

Was gilt bei einer Rückgabe oder Austausch des Geräts?

8.1 Wird der Kauf für das in der Garantieverlängerung enthaltene Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung rückgängig gemacht, wird auch die Garantieverlängerung beendet. Der Kauf wird rückabgewickelt.

8.2 Bei Rückgabe des versicherten Geräts im Rahmen eines bestehenden Widerrufsrechts wird auch die Garantieverlängerung beendet. Der Kauf wird rückabgewickelt.

8.3 Bei Austausch des beschädigten Geräts gegen ein neues Gerät gleicher Art und Güte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, geht die Garantieverlängerung auf das neue Gerät über.

Weitere Regelungen

Welches Recht findet Anwendung und wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden?

 

9.1 Für die Garantieverlängerung gilt das Recht des Landes, in dem der Kauf der Garantieverlängerung abgewickelt wurde. Beim Onlinekauf gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Ist der Garantienehmer der Meinung, dass der Garantiegeber eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat kann er die Entscheidung bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht überprüfen lassen. Verlegt der Garantienehmer seinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, kann er sich ausschließlich an das für den Firmensitz des Garantiegebers zuständige Gericht wenden.

Wer ist Ansprechpartner?

Bei Fragen oder bei Eintritt eines Schadenfalls hat sich der Garantienehmer direkt an den Garantiegeber zu wenden.

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